Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind die Dienstleistungen von Mpower Coaching, Mignon Fuchs (im folgenden auch Coach). Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im folgenden auch Klienten) als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Mpower Coaching nicht an. Auch wenn Mpower Coaching in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Verträge vorbehaltlos schließt, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mpower Coaching. Weitere Vereinbarungen sind für Mpower Coaching nur verbindlich, wenn diese von Mignon Fuchs schriftlich bestätigt werden. Die Erzielung eines definierten wirtschaftlichen oder persönlichen Erfolges aufgrund dieser Dienstleistungen sind davon ausgeschlossen. Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten.
§ 2 Leistungen
Folgende Leistungen hat der Auftraggeber im Allgemeinen zu erwarten. Die Details des individuellen Auftrages werden gemäß ausführlicher Auftragsbeschreibung erfasst. Mignon Fuchs bietet Coachingleistungen, Mentorings, Seminare und Trainings. Gemäß Auftragsklärung richtet Mignon Fuchs ihr Coaching zur Realisierung gemeinsam definierter Ziele aus.
§ 3 Zahlungen / Fälligkeit
a) Fälligkeit Die Vergütung ist vollständig vor der Leistungserstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei den Rechnungsbeträgen handelt es sich, sofern nicht anders angegeben, um Nettobeträge, die unter Umständen zzgl. USt zu entrichten sind. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung von Mignon Fuchs 14 Tage nach dem Fälligkeitsbeitrag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. b) Verzug Wenn und soweit der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug gerät, ist er verpflichtet, Zinsen in der gesetzlichen Höhe (8 Prozent über dem Basiszinssatz) auf den ausstehenden Betrag vom 1. Tag des Verzugs an bis zum Tag der Rückzahlung zu zahlen. Für Coaching-Leistungen werden die vereinbarten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten bzw. Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Solange keine schriftliche Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Klient als Schuldner des Coaching-Honorars. Die Termine für Telefon-Coaching werden zwischen Coach und Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart.
§ 4 Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Mignon Fuchs ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall, Providerausfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird die Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Leistungserstellung. Mitwirkungsbereiche können Terminorganisation, Informationsbereitstellung und weitere Tätigkeiten sein, die zur Leistungserbringung notwendig sind. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Mignon Fuchs alle für die Durchführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorliegen.
§ 6 Haftung
Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Mignon Fuchs handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten. Siehe gesonderte Haftungsbeschränkungen auf dieser Website. Zugänglich über den Link in der Fußzeile.
§ 7 Verjährung Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistungen beträgt ein Jahr.
§ 8 Schriftformklausel Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mpower Coaching c/o Le Bureau · Schillerstr. 4-5 · 10625 Berlin
§ 9 Urheberrecht
Die von Mignon Fuchs erstellten Texte, Bilder, Fotos, Daten und dergleichen (inklusive der auf Datenträgern gespeicherten Kopien) sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönliche Gebrauch des Klienten bestimmt. Wird zwischen Klient und Coach ein Coachingbericht vereinbart, wird dieser gesondert in Rechnung gestellt. Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten und Unterlagen gehört allein Mignon Fuchs.Das Urheberrecht sowie das Recht der Vervielfältigung an diesen Werken verbleiben vorbehaltlich ausdrücklich schriftlicher Vereinbarungen bei Mignon Fuchs. Sämtliche Texte, Bilder, Fotos, Unterlagen, Daten und Leistungskonzepte darf der Auftraggeber nur für den vertraglich bestimmten Zweck verwenden und in diesem Rahmen Vervielfältigungen in Abstimmung mit Mignon Fuchs anfertigen. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Texte, Bilder, Fotos, Unterlagen, Daten und Leistungskonzepte an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder Textänderungen bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Mignon Fuchs. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Mignon Fuchs ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
§ 9 Rücktritt und Kündigung
Der Auftraggeber kann vor Auftragsbeginn vom Vertrag zurücktreten, muss jedoch eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Aufwendungen entrichten. Der Auftrag kann auch nach Auftragsbeginn jederzeit gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, hat er sämtliche bereits erbrachten Teilleistungen zu vergüten. Als Entschädigung ist Mpower Coaching berechtigt im Falle des Rücktritts bis 21 Tage vor Auftragsbeginn pauschal 30% des Auftragswertes zu berechnen. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch am Telefon oder in meinem Beratungsraum. Zeit und Ort des Coachings werden von den Coachingpartnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Bei einer Absage kürzer als 2 Werktage vor dem Termin wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Terminabsage bzw. Terminverschiebung am Tag des Coachings sowie bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.
§ 10 Verschwiegenheitsverpflichtung, Geheimhaltung
a) Mignon Fuchs verpflichtet sich, über sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftrages vom Auftraggeber mitgeteilt werden, Stillschweigen zu bewahren und gibt keine vertraulichen Informationen an Dritte weiter. Mignon Fuchs hat vertrauliche Informationen, insbesondere auch schriftliche, oder solche, die im Verlauf des Auftrages persönlich aufgezeichnet werden, so zu verwahren, dass kein Außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann.
b) Die personenbezogenen Daten, die der Auftraggeber Mignon Fuchs zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich ist. Mignon Fuchs hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDatenSchG ein.
c) Der Auftraggeber wird Arbeitsergebnisse von Mignon Fuchs, die als vertraulich gekennzeichnet wurden, in der unter Absatz a) beschriebenen Weise ebenfalls vertraulich behandeln. d) Die Vertragsparteien tragen dafür Sorge, dass die bei der Ausführung des Auftrags hinzugezogenen Mitarbeiter die vorstehend beschriebene Vertraulichkeit wahren. Die gegenseitige Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nach Beendigung dieses Vertrages fort.
§ 11 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand ist Potsdam. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.